Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Reinigung der Fahrzeuge in der Waschanlage erfolgt unter Zugrundelegung
der nachfolgenden Bedingungen:
• Die Benutzungshinweise/Bedienungshinweise/Einfahrthinweise sowie etwaige Anweisungen
des Betreibers oder Personals sind zu beachten.
• Die Haftung des Anlagenbetreibers entfällt insbesondere dann, wenn ein Schaden durch die
nicht ordnungsgemäß befestigten Fahrzeugteile, die nicht zur Serienausstattung des Fahrzeuges
gehören (z. B. Spoiler, Antenne o. Ä.) verursacht worden ist, es sei denn,
den Waschanlagenbetreiber oder sein Personal trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
• Der Kunde/Fahrzeugführer ist verpflichtet, rechtzeitig vor dem Waschen auf alle ihm bekannten
Umstände hinzuweisen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges oder der Waschanlage
führen könnten. Anderenfalls beschränkt sich die Haftung des Anlagenbetreibers auf Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit.
• Die Haftung des Anlagenbetreibers entfällt auch, wenn der Kunde/ Fahrzeugführer Ersatzansprüche
wegen offensichtlicher Schäden dem Anlagenbetreiber oder dem Anlagenpersonal nicht vor
Verlassen des Betriebsgrundstückes mitteilt; es sei denn, der Anlagenbetreiber oder sein Personal
hat den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet.
• Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden,
so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Anlagenbetreiber: Auto-Stauzebach GmbH • Im Rudert 10 • 35043 Marburg